Im Rahmen einer Studienteilnahme können viele Fragen zu Themen wie Datenaufnahme, Voruntersuchungen, Teilnahme oder Aufwandsentschädigung entstehen. Häufig sind diese schnell und einfach zu beantworten. Um es Ihnen noch einfacher zu machen, haben wir hier für Sie eine Ansammlung unserer meistgestellten Fragen (und Antworten) zusammengestellt – ganz einfach zum Nachlesen an einem Ort.
Wenn eine Studie für Sie in Frage kommt, kontaktieren wir Sie und stellen Ihnen die Studie vor. In diesem Rahmen stimmen wir mit Ihnen gemeinsam die Termine zur Studie ab. Dafür senden wir Ihnen eine Vorauswahl möglicher Terminvarianten zu und Sie wählen diejenige aus, die für Sie am besten passt.
Im Rahmen der Terminvergabe bei einer Studienvorstellung werden zwei Termine für jeweils ein ärztliches Informationsgespräch und ein Screening vereinbart. Bei dieser Voruntersuchung wird Ihre Eignung für die Teilnahme an der klinischen Studie überprüft, indem spezifische Anforderungen mit Ihrem Profil abgeglichen werden. Sollte danach festgestellt werden, dass eine Eignung nicht gegeben ist, werden diese Termine dennoch als Teilnahme gewertet und es wird dem Umfang entsprechend eine Aufwandsentschädigung ausgezahlt.
Für eine Studienteilnahme erhalten Sie bei uns eine angemessene Aufwandsentschädigung. Wie hoch dieser Betrag ist, wird Ihnen bei der Vorstellung der jeweiligen Studie mitgeteilt. Abhängig ist die Höhe der Aufwandsentschädigung vom Umfang. Je mehr ambulante Termine oder je länger die stationären Aufenthalte andauern, desto höher ist die Aufwandsentschädigung. Für das Informationsgespräch sowie das Screening vor Teilnahme an einer Studie erhalten Sie pauschal einen festen Betrag, unabhängig davon, ob Sie im Anschluss daran an der klinischen Studie selbst teilnehmen. Da wir uns gerade in einer Umstellungsphase befinden, variiert dieser Betrag je nach Studie. Auskunft darüber erhalten Sie bei unserer Studienberatung.
Die Aufwandsentschädigung wird nach Beendigung Ihrer Studienteilnahme spätestens bis 14 Tage nach dem letzten Termin überwiesen und muss beim Finanzamt angegeben werden.
Ihre Fahrtkosten werden von uns nach einem bestimmten Satz erstattet. Auch hier befinden wir uns in einer Umstellungsphase, und genehmigte Studien können daher nicht mehr geändert werden. Pro Visite zahlen wir Ihnen 38 Cent pro gefahrenem Kilometer; also sowohl Hin- als auch Rückfahrt. Die Reisekosten für Anreisen mit PKW/Zweirad sind nach der Umstellungsphase bei Strecken von >300 km auf 228 Euro begrenzt. Falls die tatsächlichen Reisekosten mit persönlichem Zug/Flug-Ticket darüber liegen, können diese auf Nachweis ersetzt werden.
Wir hoffen, dass wir Ihnen damit weiterhelfen konnten, die wichtigsten Fragen zu beantworten. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen natürlich ebenfalls gerne zur Verfügung.